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Jeder Bauantrag und bestimmte Bauunterlagen müssen von einem oder einer Bauvorlagenberechtigten unterschrieben sein. Sie werden von dem Bauherrn oder der Bauherrin beauftragt.

Sie dürfen als Nachweisberechtigter oder -berechtigte nur beauftragt werden, wenn Sie in die Liste der Nachweisberechtigten eingetragen sind.

In Sachsen-Anhalt werden 2 Listen der Nachweisberechtigten geführt.

Nachweisberechtigte für Standsicherheit

Diese Liste wird von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt.

Nachweisberechtigte für Brandschutz

Diese Liste wird von der Architektenkammer Sachsen-Anhalt geführt.