Jeder Bauantrag und bestimmte Bauunterlagen müssen von einem oder einer Bauvorlagenberechtigten unterschrieben sein. Sie werden von dem Bauherrn oder der Bauherrin beauftragt.
Sie dürfen als Nachweisberechtigter oder -berechtigte nur beauftragt werden, wenn Sie in die Liste der Nachweisberechtigten eingetragen sind.
In Sachsen-Anhalt werden 2 Listen der Nachweisberechtigten geführt.
Nachweisberechtigte für Standsicherheit
Diese Liste wird von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt.
Nachweisberechtigte für Brandschutz
Diese Liste wird von der Architektenkammer Sachsen-Anhalt geführt.