- Sie können eine gültige Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen vorweisen.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Dies gilt auch für eine mögliche Stellvertretung.
- Die Prostitutionsveranstaltung wird vor Ort durch die Betreiberin beziehungsweise den Betreiber oder die als Stellvertretung benannte Person geleitet.
- Die Räume, die für die Prostitutionsveranstaltungen genutzt werden, entsprechen den Mindestanforderungen für Produktionsstätten, zum Beispiel in den Bereichen Sicherheit und Hygiene. Sie stehen außerdem möglichen Versagungsgründen nicht entgegen.
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