Inhalt
  • Sie können eine gültige Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen vorweisen.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Dies gilt auch für eine mögliche Stellvertretung.
  • Die Prostitutionsveranstaltung wird vor Ort durch die Betreiberin beziehungsweise den Betreiber oder die als Stellvertretung benannte Person geleitet. 
  • Die Räume, die für die Prostitutionsveranstaltungen genutzt werden, entsprechen den Mindestanforderungen für Produktionsstätten, zum Beispiel in den Bereichen Sicherheit und Hygiene. Sie stehen außerdem möglichen Versagungsgründen nicht entgegen.