Inhalt
  • Verbindung von Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten zu einer Berufsausübungsgesellschaft möglich mit Steuerberatern/-innen, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Patentanwälten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern
  • Unternehmensgegenstand ist insbesondere die Hilfeleistung in Steuersachen
  • die Berufsausübungsgesellschaft befindet sich nicht in Vermögensverfall
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Vorliegen einer vorläufigen Deckungszusage
  • im Gesellschaftsvertrag ist der Ausschluss von Gesellschaftern vorgesehen, die in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen Pflichten des Steuerberatungsgesetzes oder der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten (Berufsordnung) verstoßen