Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass
- Die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder, der Geschäftsführer und der persönlich haftenden Gesellschaftern muss Steuerberater sein; neben Steuerberatern können auch Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte Mitglieder des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft sein
- Es muss mindestens ein Steuerberater, der Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter ist, muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben
- Es muss die vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorliegen.
- Die Voraussetzungen der Kapitalbindung müssen erfüllt sein.