Als Mutter Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
Sie sind nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet und möchten eine Auskunft über das Sorgerecht erhalten? Dann können Sie beim Jugendamt eine schriftliche Auskunft beantragen.
Volltext
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet sind, gibt das Sorgeregister Auskunft darüber, wer sorgeberechtigt ist.
Das zuständige Jugendamt kann dort Eintragungen vornehmen, wenn:
- Sie als Eltern eine Sorgeerklärung abgegeben haben
- ein Gericht Ihnen und dem Vater das Sorgerecht ganz oder in Teilbereichen gemeinsam übertragen hat
- ein Gericht Ihnen das Sorgerecht ganz oder in Teilbereichen entzogen oder auf den Vater übertragen hat
Teilbereiche des Sorgerechts können zum Beispiel betreffen:
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Gesundheitsfürsorge
- Vermögenssorge
- Umgangsbestimmungsrecht
Das Jugendamt kann Ihnen bescheinigen, dass Sie vollständig oder in Teilbereichen sorgeberechtigt für Ihr Kind sind.
Diese Bescheinigung kann zum Beispiel bei Behördengängen, bei Banken oder bei medizinischen Behandlungen notwendig sein.
Voraussetzungen
- Sie sind nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet.
- Sie verfügen über das alleinige Sorgerecht oder über das Sorgerecht in Teilbereichen.
Kosten
- Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ansprechpunkt
Jugendamt
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
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Sie machen die folgenden Angaben zu Ihrem Kind:
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Name im Geburtsregister