Inhalt

Als Mutter Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen


Sie sind nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet und möchten eine Auskunft über das Sorgerecht erhalten? Dann können Sie beim Jugendamt eine schriftliche Auskunft beantragen.

Volltext

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet sind, gibt das Sorgeregister Auskunft darüber, wer sorgeberechtigt ist.

Das zuständige Jugendamt kann dort Eintragungen vornehmen, wenn:

  • Sie als Eltern eine Sorgeerklärung abgegeben haben
  • ein Gericht Ihnen und dem Vater das Sorgerecht ganz oder in Teilbereichen gemeinsam übertragen hat
  • ein Gericht Ihnen das Sorgerecht ganz oder in Teilbereichen entzogen oder auf den Vater übertragen hat

Teilbereiche des Sorgerechts können zum Beispiel betreffen:

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Gesundheitsfürsorge
  • Vermögenssorge
  • Umgangsbestimmungsrecht

Das Jugendamt kann Ihnen bescheinigen, dass Sie vollständig oder in Teilbereichen sorgeberechtigt für Ihr Kind sind.

Diese Bescheinigung kann zum Beispiel bei Behördengängen, bei Banken oder bei medizinischen Behandlungen notwendig sein.

Voraussetzungen

  • Sie sind nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet.
  • Sie verfügen über das alleinige Sorgerecht oder über das Sorgerecht in Teilbereichen.

Kosten

  • Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Ansprechpunkt

Jugendamt

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
  • Sie machen die folgenden Angaben zu Ihrem Kind:
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Name im Geburtsregister

Rechtsgrundlage(n)