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  Sie benötigen das Fahrzeug für: 
  - eine Probefahrt, auf der Sie die
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    Gebrauchsfähigkeit
    
 feststellen und nachweisen können
 oder
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    eine Überführungsfahrt, um das
    
 Fahrzeug an einen anderen Ort zu
 bringen.
 
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  Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die
  
 Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens.
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  Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde
  
 konkret nennen und die Daten zum Fahrzeug
 nachweisen.
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  Für das Fahrzeug muss eine: 
  - EG-Typgenehmigung,
- Einzelgenehmigung oder
- Betriebserlaubnis vorliegen.
 
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  Für das Fahrzeug muss während des gesamten
  
 Gültigkeitszeitraums eine:- gültige Hauptuntersuchung und
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    gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
    
 nachgewiesen werden.
 
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  Sie besitzen einen Nachweis für eine bestehende
  
 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form einer
 elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für
 Kurzzeitkennzeichen.
Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeugegleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.