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Baubeginn anzeigen


Bevor Sie mit der Bauausführung beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Volltext

Bevor Sie mit einem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen, müssen Sie dies anzeigen. Diese Baubeginnsanzeige können Sie schriftlich oder online einreichen.

Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben und nun wiederaufnehmen möchten.

Wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.

Voraussetzungen

Sie haben eine Teilbaugenehmigung, Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung.

Erforderliche Unterlagen

Baubeginnsanzeige (digital oder schriftlich)

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Formulare

Formular vorhanden: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Reichen Sie die Baubeginnsanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Sie können die Baubeginnsanzeige online oder schriftlich einreichen.

Beachten Sie die Fristen.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn Ihres Bauvorhabens gegeben sind.

Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.

Sie können innerhalb von 3 Monaten ab dem angezeigten Baubeginn mit den Bauarbeiten beginnen. Wenn die Bauaufsichtsbehörde andere Anweisungen gibt, müssen Sie diese beachten .

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie die Baubeginnsanzeige nicht oder nicht rechtzeitig einreichen, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und Sie danneventuell eine Geldstrafe zahlen.Die Genehmigung, Bauvorlagen und bautechnische Nachweise müssen ab Baubeginn auf der Baustelle vorliegen .

Rechtsgrundlage(n)