Es gibt folgende Hinweise:
Bewerberinnen und Bewerber mit einem Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der in einem
- anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
- Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt,
können auf Antrag eine Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.