Inhalt

Es gibt folgende Hinweise:                

Bewerberinnen und Bewerber mit einem Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der in einem

  • anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
  • Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
  • in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt,

können auf Antrag eine Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.