Wenn Sie Ihre Berufsausübungsgesellschaft oder Ihre Mitgliedschaft in der Berufsausübungsgesellschaft in das Berufsregister der Steuerberater eintragen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen.
Folgende Angaben werden in das Berufsregister eingetragen:
- Firma oder Name und Rechtsform
- Tag der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft
- die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde oder die Steuerberaterkammer, die die Anerkennung ausgesprochen hat
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
- Sitz und Anschrift , die geschäftliche E-Mail-Adresse und die geschäftliche Internetadresse
- berufliche Zusammenschlüsse
- Namen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafterinnen/Gesellschafter und Partnerinnen/Partner
- sämtliche weiteren Beratungsstellen und die Personen, die diese Beratungsstellen leiten
- die Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.