In der Regel müssen hierfür vorgelegt werden:
- Ihr Lichtbildausweis
 - die Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift
 - ggfs. die Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift
 
Bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Unterlagen Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin von Ihnen benötigt.