Inhalt

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis:

  • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten:
    EUR 96
  • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten:
    EUR 93

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels muss für die Verlängerung neu ausgestellt werden. Die Gebühr für die Neuausstellung des Kartenkörpers beträgt EUR 67,00.