Inhalt
  • Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist die bestandskräftige Anerkennung des subsidiären Schutzes durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
  • Vorliegen eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.