- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich war ein zweckentsprechendes Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
-
Sie besitzen
- eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder
- eine gleichwertige ausländische Berufsqualifikation - Gegenstand Ihrer Arbeitsplatzsuche ist die Beschäftigung als Fachkraft.
- Sie verfügen über deutsche Sprachkenntnisse, die der angestrebten Tätigkeit entsprechen. In der Regel sind hier deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich.
- Soweit erforderlich, verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis oder über eine Zusage über die Erteilung.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.