Inhalt
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern dies  für die Einreise nach Deutschland erforderlich war ein zweckentsprechendes Visum.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie besitzen 
    - eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder
    - eine gleichwertige ausländische Berufsqualifikation
  • Gegenstand Ihrer Arbeitsplatzsuche ist die Beschäftigung als Fachkraft.
  • Sie verfügen über deutsche Sprachkenntnisse, die der angestrebten Tätigkeit entsprechen. In der Regel sind hier deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich.
  • Soweit erforderlich, verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis oder über eine Zusage über die Erteilung.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.