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Gaststättengewerbe Überwachung

Für diese Dienstleistung wurde die Terminbuchung vorrübergehend deaktiviert. Die Funktion steht demnächst wieder zur Verfügung. Bei Bedarf melden Sie sich bitte telefonisch unter +49 3904 4792132.

Vielen Dank für ihr Verständnis.

Mit der Leitung eines Gaststättenbetriebes beauftragte Personen und dort Beschäftigte haben der zuständigen Behörde auf Verlangen die für die Überwachung des Gewerbes erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich zu erteilen.

Die mit der Überwachung des Betriebes beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke und Geschäftsräume zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, sich die geschäftlichen Unterlagen vorlegen zu lassen und in diese Einsicht zu nehmen.

Auskunftspflichtige haben die Maßnahmen der Behörde zu dulden.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Die Nachschau eines Gaststättenbetriebes ist gebührenpflichtig nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgmeinen Gebührenordnung des Landes Sachen-Anhalt.



Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinden und kreisfreien Städte.