- Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW, Tarif-stelle 6.2.3.2
Verwaltungsgebühr: Mindestens 80,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: ja)
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