Inhalt
  • Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW, Tarif-stelle 6.2.3.2

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 80,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: ja)