Hund anmelden
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Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.
Volltext
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.
Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.
Frist
Laut Hundesteuersatzung der Stadt Haldensleben, sind Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen:
- nach Aufnahme des Hundes im Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb,
- nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist,
- nach Zuzug,
bei der Stadt anzumelden — bzw. nach Beendigung der Hundehaltung abzumelden
An- Um- und Abmeldung von Hunden in Haldensleben
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Anmeldung:
- Bereits ausgefülltes Formular zur Anmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
- gültiges Personaldokument
- Impfausweis des Hundes
- Haftpflichtversicherungsnachweis (Police bzw. Versicherungsschein)
- Formular Hundeanmeldung
Ummeldung:
- bereits ausgefülltes Formular zur Ummeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
- gültiges Personaldokument
Abmeldung:
- bereits ausgefülltes Abmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
- gültiges Personaldokument
- Hundesteuermarke
- Tierärztliche Bescheinigung, wenn vorhanden
- Formular Hundeabmeldung/Hundeummeldung
Gebühren:
- Gebührenfrei für Hunde, die vor dem 1. März 2009 geboren sind.
- Für alle anderen Hunde gilt (ab 01.06.2024):
Anmeldung |
20 Euro |
Um- und Abmeldung |
10 Euro |
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- Kennnummer des Transponders
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
- Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
- Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.
Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.