Inhalt

Hundehaltung abmelden


Möchten Sie diese Dienstleistung persönlich im Bürgerbüro in Anspruch nehmen, ist eine Terminbuchung erforderlich. Dafür nutzen Sie bitte die Schaltfläche „Jetzt einen Termin reservieren”. Alternativ können Sie auch das entsprechende Formular (Schaltfläche: Dokumente/Formulare) ausgefüllt und unterschrieben an die Steuerabteilung schicken.

Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

An- Um- und Abmeldung von Hunden in Haldensleben

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Anmeldung:

  • Bereits ausgefülltes Formular zur Anmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
  • gültiges Personaldokument
  • Impfausweis des Hundes
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (Police bzw. Versicherungsschein)

    - Formular Hundeanmeldung

Ummeldung:

  • bereits ausgefülltes Formular zur Ummeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
  • gültiges Personaldokument

Abmeldung:

  • bereits ausgefülltes Abmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
  • gültiges Personaldokument
  • Hundesteuermarke
  • Tierärztliche Bescheinigung, wenn vorhanden

    - Formular Hundeabmeldung/Hundeummeldung

Gebühren:

  • Gebührenfrei für Hunde, die vor dem 1. März 2009 geboren sind.
  • Für alle anderen Hunde gilt (ab 01.06.2024):
Anmeldung
20 Euro
Um- und Abmeldung
10 Euro

Frist

Laut Hundesteuersatzung der Stadt Haldensleben, sind Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen:

  • nach Aufnahme des Hundes im Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb,
  • nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist,
  • nach Zuzug,

bei der Stadt anzumelden — bzw. nach Beendigung der Hundehaltung abzumelden

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.