Inhalt
  • Sperrzeitverkürzungen im Einzelfall: Gemeinde, in deren Bezirk die Gastronomie betrieben wird, für die Sie eine Sperrzeitverkürzung beantragen
  • Generelle Sperrzeitverkürzung: Die Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise und das Landesverwaltungsamt