Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers spätestens vier Wochen vor Beginn anzeigen, sofern durch eine öffentliche Ankündigung auf die Veranstaltung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom Ort des Wanderlagers durch die geschäftsmäßig erbrachte Beförderung durch den Veranstalter oder von Personen im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgen soll.
Wenn Sie das Wanderlager verspätet oder fehlerhaft anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.