Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit neu beantragen
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Achtung: Ab dem 1. Mai 2025 können für hoheitliche Dokumente nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder akzeptiert werden. Die können direkt im Bürgerbüro erstellt werden (Kosten: 6 Euro) bzw. bei einem registrierten Fotografen. Dieser Link führt Sie zu einer externen Internetseite mit einer Übersicht entsprechender Fotografen.
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist in vielen Fällen auch ohne Visum in Staaten weltweit einzureisen.
Wenn Ihr Reisepass abgelaufen ist und Sie ihn weiterhin benötigen, können Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Sie können Ihren Reisepass in der Gültigkeitsdauer nicht verlängern lassen, sondern müssen ihn neu beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip, auf dem die personenbezogenen Daten, das Passfoto und bei Personen über 6 Jahren auch die Fingerabdrücke gespeichert sind,
- ist für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Video mit Bundes-CIO Dr. Markus Richter zum Einsatz von Self-Service-Terminals
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Gesamtübersicht Beantragung von Personaldokumenten
Beantragung Personalausweis, elektronische Identitätskarte ab dem 16. Lebensjahr, Reisepass ab dem 18. Lebensjahr
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Vorhandenes Dokument
- Geburtsurkunde bei ledigen Personen (bei EU Bürgern internationale oder mit Apostille versehene Urkunde)
- Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten Personen (bei EU-Bürgern internationale bzw. mit Apostille versehene Urkunde)
- Ein digitales Lichtbild
Achtung: Ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für hoheitliche Dokumente akzeptiert werden. Die können im Bürgerbüro erstellt werden (Kosten: 6 Euro) bzw. bei einem registrierten Fotografen.
| Personaldokument |
Gebühren |
Ausstellungsdauer |
|
Personalausweis bis 24 Jahre (gültig 6 Jahre) |
27,60 Euro |
3 – 4 Wochen |
| Personalausweis ab 24 Jahre (gültig 10 Jahre) | 46,00 Euro |
3 – 4 Wochen |
| Vorläufiger Personalausweis |
10,00 Euro |
sofort |
|
Elektronische Identitätskarte für EU-Bürger |
37,00 Euro |
3 – 4 Wochen |
| Reisepass bis 24 Jahre (gültig: 6 Jahre) | 37,50 Euro |
4 – 6 Wochen |
|
Reisepass ab 24 Jahre (gültig: 10 Jahre) |
70,00 Euro |
4 – 6 Wochen |
|
Expresszuschlag für Reisepass |
32,00 Euro |
4 – 5 Werktage |
|
Hinweise für die Beantragung von Personaldokumenten für Minderjährige: |
Notwendige Unterlagen
-
Geburtsurkunde des Kindes
-
Ein digitales Lichtbild (siehe Hinweis oben)
-
Wenn vorhanden, alten Kinderreisepass/Ausweis mitbringen
Zu beachten:
-
Die Zustimmung aller Sorgeberechtigten sowie deren Personalausweise/Reisepässe müssen vorliegen.
-
Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter persönlich bei der Beantragung anwesend ist und vom anderen Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung und dessen Personalausweis/Reisepass zur Beantragung vorlegt.
Wichtig:
- bei NICHT verheirateten Sorgeberechtigten ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen
- wenn ein Sorgeberechtigter verstorben ist, die Sterbeurkunde
- bei allein Sorgeberechtigten ist eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom zuständigen Jugendamt vorzulegen ODER
- nach Ehescheidung das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung, ist hier NICHTS zum Sorgerecht geregelt, ist nach Nr. 1 zu verfahren
ACHTUNG: Für die Abholung bzw. den Empfang des Dokumentes müssen ebenfalls alle Sorgeberechtigten zustimmen.
- Einverständniserklärung Personalausweis/Reisepass vor Vollendung des 16. Lebensjahres
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten Minderjähriger
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
-
biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
- bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein
-
sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
- Ihr bisheriger Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
-
bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
-
gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
-
gegebenenfalls weitere Unterlagen, zum Beispiel
- bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Meldung