Ein Baum für Haldensleben
Baumpatenschaftsprogramm
Bäume sind ein bedeutender Bestandteil unserer Stadt – vor allem in Zeiten des Klimawandels. Sie tragen zu einer besseren Lebensqualität bei, verbessern das Stadtklima, sorgen für eine saubere Luft und sauberes Wasser, binden das klimaschädliche CO2, bieten Lärm- und Sichtschutz und schaffen Lebensraum für viele Lebewesen.
Mit der Übernahme einer Baumpatenschaft tragen Sie zum Erhalt und zur Pflanzung von Bäumen in öffentlichen Parks, an Straßen, auf Plätzen sowie im Landschaftspark Althaldensleben-Hundisburg bei.
Mit Ihrer Spende tun Sie aber nicht nur etwas Gutes für die Allgemeinheit, sondern schaffen auch gleichzeitig eine bleibende Erinnerung. Mit einer Spende ab 450 Euro werden Sie Pate eines Baumes. Ihr Patenbaum bekommt ein Schild mit Ihrer persönlichen Widmung. Zudem erhalten Sie eine Urkunde zu Ihrem Patenbaum. Die Urkunden werden zu einer jährlichen Veranstaltung am „Tag des Baumes“ verliehen.
Wie ist der Ablauf?
- Suchen Sie sich unten in der interaktiven Baumspendenkarte Ihren gewünschten und verfügbaren Standort aus. Links im Kartenmenü können Sie sich die Verfügbarkeit des Baumes anzeigen lassen.
- Reservieren Sie sich Ihren Baum über das Anmeldeformular. Baumpaten erhalten ein Widmungsschild. Zur Textgestaltung beraten wir Sie gerne.
- Mit Eingang Ihres Anmeldeformulars bei uns erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit der Zahlungsaufforderung. Ihr Wunschbaum ist für Sie reserviert.
- Nach Zahlungseingang ist der Baum für Sie vergeben. Die Pflanzung erfolgt im Herbst oder Frühjahr. Die Stadt pflanzt und pflegt den Baum und montiert das Widmungsschild.
- Die Würdigung des Baumpaten findet jedes Jahr am "Tag des Baumes", dem 25. April, statt. Fällt der 25. April auf einen Samstag oder Sonntag fällt die Würdigung auf einen Werktag. Sie erhalten auf der Dankesveranstaltung die Urkunde zu Ihrem Patenbaum. Wenn Sie nicht teilnehmen senden wir Ihnen die Unterlagen zu.
- Ihre Spende ist gemeinnützig und somit steuerlich absetzbar. Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.
Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie gerne entweder telefonisch oder per E-Mail-Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern und helfen in einem persönlichen Gespräch Ihren Wunschbaum bzw. Ihre Wunschspende zu realisieren.
FAQ - Die wichtigsten Fragen im Überblick
Wie wird die Spende eingesetzt?
Die Spende trägt zur Finanzierung des Einkaufs, der Pflanzung, die Pflege und zur Sicherung des Spendenbaumes bei. Ab einer Spendensumme von 450 Euro werden Sie Baumpate und erhalten auf Wunsch ein Widmungsschild.
Kann ich auch einen anderen Betrag spenden?
Höhere Spendensummen sind willkommen, da die Kosten mit 450 Euro für eine Baumpflanzung nicht gedeckt werden. Sie können sich selbstverständlich auch mit einer geringeren Summe oder einer Kleinspende beteiligen. Die Spenden werden auf einem Konto gesammelt und für die Pflanzung von Bürgerbäumen eingesetzt.
Wann kann gespendet werden?
Gespendet werden kann das ganze Jahr. Stichtag für die Übernahme einer Patenschaft im laufenden Spenderjahr ist der 31.08. Dass heißt, gehen Anträge zur Übernahme einer Baumpatenschaft bis zum 31.08. ein, werden die Bäume im Herbst des laufenden Kalenderjahres gepflanzt. Gehen Anträge nach dem 31.08. ein, werden die Bäume im Herbst des nachfolgenden Kalenderjahres gepflanzt.
Können auch mehrere Personen eine Baumpatenschaft übernehmen und kann ich einen Baum verschenken?
Ja, das können Sie. Bei einer Sammelspende oder Schenkung klicken Sie im Anmeldeformular das entsprechende Kästchen an und tragen Sie in der Zeile der Urkunde alle Personen ein, die sich an der Übernahme einer Baumpatenschaft beteiligen möchten oder die beschenkt werden sollen.
Was ist bei der Zahlung zu beachten?
Eine Barzahlung ist grundsätzlich nicht möglich.
Spenden können auf den folgenden Konten eingezahlt werden:
Gemeindegebiet: | Landschaftspark Althaldensleben-Hundisburg: |
Zahlungsempfänger: |
Zahlungsempfänger: |
Kreissparkasse Börde | Kreissparkasse Börde |
IBAN: DE69 8105 5000 3003 1313 10 | IBAN: DE79 8105 5000 3003 0071 64 |
BIC: NOLADE21HDL | BIC: NOLADE21HDL |
Spenden ab 450 Euro:
Bitte überweisen Sie Ihre Spende erst, nachdem wir Ihnen Ihre Reservierung schriftlich bestätigt haben, jedoch innerhalb von 14 Tagen. Solange wird Ihre vorläufige Reservierung aufrechterhalten.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte bei Spenden über 450 Euro „Baumpatenschaft“ und die Spendenbaumnummer an.
Bei Spenden unter 450 Euro bzw. Kleinspenden geben Sie bitte als Verwendungszweck „Baumspende“ an. Der Mindestbetrag umfasst 5 Euro.
Wird mir eine Spendenbescheinigung zur steuerlichen Absetzbarkeit beim Finanzamt ausgestellt?
Sie erhalten auf Wunsch Spendenbescheinigung zum Nachweis für das Finanzamt. Kreuzen Sie dazu das jeweilige Kästchen im Anmeldeformular an.
Die Spendenbescheinigungen werden bis spätestens Anfang des nachfolgenden Jahres versendet.
Bei Spendensummen bis 300 Euro reich der Kontoauszug als Beleg gegenüber dem Finanzamt, um die Spende steuerlich geltend machen zu können.
Wann werden die Bäume gepflanzt und ist es möglich bei der Pflanzung dabei zu sein?
Die Bäume werden im Herbst gepflanzt. Aus organisatorischen Gründen können keine genauen Pflanztermine genannt werden. Bei der Pflanzung können Sie darum leider nicht persönlich dabei sein.
Mein Spendenbaum ist nicht angewachsen oder anderweitig zu Schaden gekommen - was nun?
Abgängige oder zu Schaden gekommene Bäume werden durch die Stadt Haldensleben im Zeitraum der Jungbaumpflege ersetzt. Sollte sich der Standort oder die Baumart als ungeeignet erweisen, wird der Standort entweder versetzt oder eine andere Baumart gepflanzt.
Mein Widmungsschild ist verschwunden - was nun?
Mit der Übernahme einer Patenschaft wird der Jungbaum mit einem Widmungsschild versehen. Die Schilder bleiben für die Dauer der Jungbaumpflege, i.d.R. für drei Jahre, am Baum. Wird ein Schild beschädigt oder entwendet wird es innerhalb der drei Jahre einmal durch die Stadt ersetzt.
Es besteht die Möglichkeit, den Widmungstext langfristig in der Karte der Spendenbäume zu veröffentlichen. Dies bedarf einer Zustimmung durch den Spender oder der Spenderin, welche im Zuge der Reservierung abgefragt wird. Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihr Widmungsschild nach Ablauf der Jungbaumpflege erhalten.
Datenschutzhinweise zur Baumpatenschaft
Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Übernahme einer Baumpatenschaft
Koordinierung der Baumpatenschaften der Stadt Haldensleben, Beratung und Begleitung der Baumpaten.
Diese Informationen und Hinweise gelten für die Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch:
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Haldensleben – Der Bürgermeister–, Markt 20-22, 39340 Haldensleben, Tel. Behördennummer 115 oder +49 3904-479 0;
E-Mail: buergermeister@haldensleben.de
Die personenbezogenen Daten werden im Bauamt, Abt. Stadtplanung/ Umwelt, Tel +49 3904-479 0,
E-Mail: baumspende@haldensleben.de verarbeitet.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Haldensleben, Markt 20-22, 39340 Haldensleben erreichen Sie unter Tel. Behördennummer 115 oder +49 3904 479 2313, E-Mail: datenschutz@haldensleben.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Eine Baumpatenschaft übernehmen Sie in Form einer Geldspende.
Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- Organisation und Steuerung Ihrer Baumspende für das Baumpatenschaftsprogramm „Ein Baum für Haldensleben“,
- Ablauf und Koordination des Baumpatenschaftsprogramms „Ein Baum für Haldensleben“ für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung, die Anfertigung der Patenschaftsurkunde sowie zur Kontaktpflege und ggf. nähere Abstimmungen im Rahmen Ihrer Patenschaft,
2.1 Gewünschte Außendarstellung der einzelnen Baumpaten im Form eines analogen, auf Wunsch als digitales auf www.haldensleben.de öffentlich einsehbaren Widmungsschildes des Baumpatenschaftsprogramms „Ein Baum für Haldensleben“ und für die Abstimmung von Parameter, wie Spendenansinnen, Wunschzitat, Formatierung usw.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund der folgenden Rechtsgrundlangen mit expliziter Zustimmung zur Speicherung personenbezogener Daten:
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 a der DSGVO in Verbindung mit § 99 KVG LSA, sowie § 10b EStG und §§ 29b bis 31c AO verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Zur Erfüllung dieser Aufgabe dürfen Ihre Daten an folgende Geschäftsbereiche weitergegeben werden:
-
- Bürgermeister der Stadt Haldensleben
- Wirtschafts- und Finanzausschuss der Stadt Haldensleben
- Hauptausschuss der Stadt Haldensleben (Zuwendungen über 500 EUR bis 150.000 EUR)
- Stadtrat der Stadt Haldensleben (bei Zuwendungen über 150.000 EUR)
- Kämmerei der Stadt Haldensleben
- Fachbereich 601 der Stadt Haldensleben
- Fachbereich 401 der Stadt Haldensleben
- Kommunalaufsicht Landkreis Börde (Bornsche Str. 2, 39340 Haldensleben) (Zuwendungen bis 500 EUR)
- Finanzämter des LSA
- KULTUR-Landschaft Haldensleben-Hundisburg e.V.
- Birka Schulze CD Werbestudio
- KID Magdeburg GmbH
Die Beschlussvorlagen sind für die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse über die Homepage der Stadt Haldensleben www.haldensleben.de öffentlich zugänglich und enthalten den Vor- und Nachnamen und Adresse des Zuwendungsgebers, den Spendenbetrag, das Spendendatum und den Spendenzweck.
Im Übrigen werden Ihre Daten nur dann weitergegeben, wenn hierzu eine sachliche Notwendigkeit oder rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten in Bezug auf 1. Organisation und Steuerung werden bis zur vollständigen Abwicklung des Patenschaftsbegehrens (u.a. Zuordnung von Geldeingängen bei der Stadtkasse, Absprachen zur Patenschaft sowie weitere Betreuung der Baumpaten, z.B. Einladung zum Tag des Baumes) gespeichert. Die steuerlichen Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den §§ 169 – 171, 228 – 232 AO.
Personenbezogene Daten in Bezug auf 2. Ablauf und der Koordination und 2.1 zur gewünschten Außendarstellung müssen so lange gespeichert werden, wie die Baumpaten eine Veröffentlichung des Widmungstexts im Rahmen der Darstellung des Baumpatenschaftsprogramms „Ein Baum für Haldensleben“ auf www.haldensleben.de wünschen, mindestens jedoch für einen Zeitraum von drei Jahren, um ggf. Ersatz des Baumschildes bei Verlust ermöglichen zu können.
Betroffenenrechte
Nach der EU-DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Auskunft des Verantwortlichen, ob betreffende personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten und Information zu den Verarbeitungszwecken; die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder werden; falls möglich die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer.
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 EU-DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 EU-DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Haldensleben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Telefon +49 391 81803-0, Telefax 49 391 81803-33, poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de.
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, ist diese stets zukunftswirksam widerruflich.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist zum Zweck 1. Organisation und Steuerung, 2. Ablauf und der Koordination und 2.1 zur gewünschten Außendarstellung (soweit die Spende nicht anonym und ohne Urkunde, Widmungsschild usw. erfolgen soll) und für das Ausstellen der Zuwendungsbestätigung erforderlich.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann eine Kontaktpflege, due Ausstellung einer Spendenbescheinigung sowie die Anfertigung der Patenschaftsurkunde und des Widmungsschildes nicht erfolgen.
Erläuterung der Abkürzungen
Art. – Artikel
EStG – Einkommensteuergesetz
AO – Abgabenordnung
EU-DSGVO – Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union
KAG LSA – Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt