Inhalt

Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer

  • zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
  • die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder den »Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte« und
  • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition

nachweist.

Die Fachkunde besteht aus

  • Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
  • Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
  • mindestens sechsmonatiger Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin/eines ermächtigten Arztes.