Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer
- zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
- die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder den »Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte« und
- die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition
nachweist.
Die Fachkunde besteht aus
- Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
- Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
- mindestens sechsmonatiger Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin/eines ermächtigten Arztes.