Geflügelpest: Landkreis Börde erlässt zweite Allgemeinverfügung zum Schutz der Tiere
Im Landkreis Börde ist am 27. Oktober 2025 im Gebiet des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvögel amtlich festgestellt worden. Zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände hat der Landkreis Börde daher eine zweite tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen.
Wesentliche Inhalte der Allgemeinverfügung:
1. Es wird eine infizierte Zone errichtet, die nachfolgende Ortschaften nebst der sie umgebenden freien Landschaft gem. Anlage umfasst:
1.1. in der EG Stadt Oebisfelde-Weferlingen:
Bergfriede, Bösdorf, Breitenrode, Buchhorst, Eickendorf, Etingen, Everingen, Gehrendorf, Kathendorf, Keindorf, Lockstedt, Maschenhorst, Niendorf, Oebisfelde, Rätzlingen, Wassensdorf, Weddendorf, Zillbeck
1.2. in der VG Flechtingen:
Wieglitz, Ellersell, Berenbrock, Dorst, Elsebeck, Calvörde, Piplockenburg, Grauingen Klüden, Lössewitz, Mannhausen, Velsdorf, Wegenstedt, Zobbenitz, Keindorf, Bahnhof Flechtingen.
2. Die Jagd auf Federwild wird in dem unter Ziffer 1. benannten Gebiet untersagt.
3. Das Freilassen gehaltener Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands wird in dem unter Ziffer 1. benannten Gebiet untersagt.
4. Das Verbringen von Geflügel wird in dem unter Ziffer 1. genannten Gebiet untersagt.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Börde unter www.landkreis-boerde.de veröffentlicht.
Die Aviäre Influenza, auch als Vogelgrippe bekannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die insbesondere Geflügel und andere Vogelarten betrifft. Eine Übertragung auf den Menschen ist selten, kann jedoch in Einzelfällen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Landkreis Börde weist darauf hin, dass die ergriffenen Maßnahmen dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und der Tierseuchenbekämpfung dienen.