Mit der Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie automatisch Mitglied der Architektenkammer des Landes. Erst als Mitglied dürfen Sie auch die Berufsbezeichnung »Stadtplaner« oder »Stadtplanerin« führen.
Die Berufsbezeichnung gilt nicht nur deutschlandweit. Sie dürfen mit der Berufsbezeichnung auch EU-weit arbeiten.
Als Mitglied haben Sie einige Vorteile, z.B. Fort- und Weiterbildungsangebote oder die Vertretung berufspolitischer Interessen.
Wenn Sie als Stadtplaner oder Stadtplanerin überwiegend in Sachsen-Anhalt tätig sind oder hier eine Zweigniederlassung haben, müssen Sie sich in die Liste eintragen lassen.