Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung melden.
Prostitutionsveranstaltungen bezeichnen Veranstaltungen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Sie sind auf einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtet.
- Auf der Veranstaltung wird mindestens einer der anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten.
Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen und sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen durchgeführt werden. Der Betriebsort und die Betriebszeiten der Prostitutionsveranstaltung dürfen den Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Vor allem folgende Personengruppen müssen besonders geschützt werden:
- während der Prostitutionsveranstaltung tätige Personen und Kundinnen beziehungsweise Kunden
- Jugendliche
- Anwohnerschaft
- Anliegerinnen und Anlieger
Wenn Sie den Schutz nicht gewährleisten, kann die zuständige Behörde die Prostitutionsveranstaltungen verbieten.
Um eine Prostitutionsveranstaltung durchzuführen, ist zudem eine grundlegende Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe erforderlich.
Beachten Sie, dass Sie unter Umständen weitere Erlaubnisse benötigen. Auch können Sie in anderen Bereichen meldepflichtig sein. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:
- Gaststättenrecht
- Gewerberecht
- Baurecht
- Wasserrecht
- Immissionsschutzrecht