Inhalt
  • Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen.
  • Die zuständige Steuerberaterkammer prüft anhand des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, ob der Nachweis der verantwortlichen Führung der Gesellschaft durch Steuerberater erbracht ist.
  • Die übrigen Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft werden geprüft.
  • Über die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft stellt die zuständige Steuerberaterkammer eine Urkunde aus.
  • Ihre Gesellschaft kann Bezeichnung »Berufsausübungsgesellschaft« führen.