Umschulungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle. Die fällig werdenden Prüfungsgebühren bezahlt der Ausbildungsbetrieb oder der Bildungsträger, mit dem Sie einen Umschulungsvertrag geschlossen haben.
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