Inhalt

Benötigt werden Unterlagen, die für den Nachweis geeignet sind, dass das jeweilige Exemplar

  • rechtmäßig gezüchtet (z. B. Zuchtbuch, Bestandsverzeichnis, behördlich bestätigte Bestandsmeldung),
  • rechtmäßig innerhalb der EG erworben (z. B. Lieferschein, Rechnung, Kaufvertrag, wichtig: gilt nur im Zusammenhang mit dem Nachweis für die Inbesitznahme durch den Erstbesitzer)
  • rechtmäßig innerhalb der EG der Natur entnommen (Ausnahmegenehmigung) oder
  • rechtmäßig in die EG eingeführt (Einfuhrgenehmigung)

wurde.