Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten, müssen Sie ein Wasserentnahmeentgelt zahlen. Das gilt auch, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt stellen und in Ausnahmefällen von der Zahlung ganz oder teilweise befreit werden.