Inhalt

Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes

Möchten Sie diese Dienstleistung persönlich im Bürgerbüro in Anspruch nehmen, ist eine Terminbuchung erforderlich. Dafür nutzen Sie bitte die Schaltfläche „Jetzt einen Termin reservieren”. Alternativ können Sie auch das entsprechende Formular (Schaltfläche: Dokumente/Formulare) ausgefüllt und unterschrieben an die Steuerabteilung schicken.

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über die Abgabe des Hundes unter Angabe des Abgabetages unterrichten.

Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss darüber hinaus bei Aufgabe des Haltens des Hundes den Namen und Anschrift der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters unverzüglich schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen.
 

An- Um- und Abmeldung von Hunden in Haldensleben

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Anmeldung:

  • Bereits ausgefülltes Formular zur Anmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
  • gültiges Personaldokument
  • Impfausweis des Hundes
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (Police bzw. Versicherungsschein)

    - Formular Hundeanmeldung

Ummeldung:

  • bereits ausgefülltes Formular zur Ummeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
  • gültiges Personaldokument

Abmeldung:

  • bereits ausgefülltes Abmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
  • gültiges Personaldokument
  • Hundesteuermarke
  • Tierärztliche Bescheinigung, wenn vorhanden

    - Formular Hundeabmeldung/Hundeummeldung

Gebühren:

  • Gebührenfrei für Hunde, die vor dem 1. März 2009 geboren sind.
  • Für alle anderen Hunde gilt (ab 01.06.2024):
Anmeldung
20 Euro
Um- und Abmeldung
10 Euro

Frist

Laut Hundesteuersatzung der Stadt Haldensleben, sind Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen:

  • nach Aufnahme des Hundes im Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb,
  • nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist,
  • nach Zuzug,

bei der Stadt anzumelden — bzw. nach Beendigung der Hundehaltung abzumelden

Rechtsgrundlage(n)