Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über die Abgabe des Hundes unter Angabe des Abgabetages unterrichten.
Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss darüber hinaus bei Aufgabe des Haltens des Hundes den Namen und Anschrift der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters unverzüglich schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Formulare
- Aufnahme der Hundehaltung für nach dem 01.03.2009 geborene Hunde (PDF, 639 KB)
- Beantragung einer Befreiung oder Ermäßigung für die Hundesteuer