Stadtplanung
Die Abteilung Stadtplanung der Stadt Haldensleben ist zuständig für räumliche und städtebauliche Planungen innerhalb des Gemeindegebiets.
Das Aufgabenfeld der Stadtplanung umfasst:
- Stellungnahmen zu übergeordneten Planungen (z.B. Landesentwicklungsplan, Regionaler Entwicklungsplan) bzw. Fachplanungen (z.B. Planfeststellungsverfahren der Bundesstraßen B 71n oder B 245n)
 - Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan)
 - Erstellung städtebaulicher Verträge nach BauGB
 - Verkehrskonzeptionen (z.B. Radverkehrskonzeption, Konzeption zum ruhenden Verkehr)
 - Einzelhandelskonzept
 - informelle Planungen der Stadtentwicklung und Städtebauförderung (Stadtentwicklungskonzept, integrierte Handlungskonzepte, Dorfentwicklung)
 - Städtebauförderung (Altstadtsanierung, Stadtumbau Ost, Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
 - Steuerung und planerische Umsetzung städtebaulicher Einzelprojekte
 - Betreuung von Verfahren externer Planungsträger
 - planungsrechtliche Beurteilungen zu privaten und öffentlichen Bauvorhaben
 - Maßnahmen der Neuordnung bebauter oder unbebauter Grundstücke durch Umlegung nach §§ 45 ff. BauGB Prüfung des Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff. BauGB (Baugesetzbuch)
 - Baulandkataster
 - Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB (Baugesetzbuch) zu Bauvorhaben
 - Erklärung der Genehmigungsfreistellung gemäß § 61 BauO LSA (Bauordnung) für Bauvorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen
 - Hausnummernvergabe