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Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet

Für den „Historischen Stadtkern“ von Haldensleben haben 28 Jahre Städtebauförderung wie eine Verjüngungskur gewirkt. Inzwischen sind alle Städte und Plätze erneuert, die meisten Gebäude saniert, Parkplätze angelegt sowie Freianlagen gestaltet worden. Seit 1991 sind aus dem Förderprogramm Stadtsanierung rund 42 Mio. Euro investiert worden. Zusätzlich sind über 14 Mio. Euro aus den Programmen Stadtumbau und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren in das Sanierungsgebiet geflossen.

Für die Erneuerung von Straßen werden Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet nicht zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen herangezogen. Im Baugesetzbuch ist aber festgelegt, dass die Eigentümer einen Ausgleichsbetrag für Bodenwertsteigerungen zu zahlen haben, die durch die Sanierungsmaßnahmen bewirkt worden sind.

Die Bodenwertsteigerungen wurden erstmals 2009 durch den Gutachterausschuss des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation ermittelt. Die Werte lagen in den einzelnen Bodenrichtwertzonen zwischen 1,00 €/m² und 9,00 €/m².

Im Regelfall ist der Ausgleichsbetrag nach Abschluss der Sanierung, das heißt nach Aufheben der Sanierungssatzung, zu entrichten. Bereits 2009 wurde den Grundstückseigentümern die Möglichkeit angeboten, die Ausgleichsbeträge vorzeitig auf freiwilliger Basis endgültig abzulösen. Bei Zahlung des Betrages wurde in den Folgejahren von 2009 bis 2013 sogar ein Abschlag von 4 bis 20 % gewährt. Nochmals wurde vom Januar bis August 2016 ein Abschlag von 2 % eingeräumt. Bisher haben bereits viele Eigentümer von der Möglichkeit vorzeitig abzulösen Gebrauch gemacht. Die eingezahlten Beträge flossen dem Sanierungsvermögen zu, aus dem wieder Maßnahmen umgesetzt wurden.

Das Förderprogramm ist bereits ausgelaufen. Mittel von Bund und Land wurden letztmalig mit dem Programmjahr 2011 bewilligt. Seitdem wurden Sanierungsmittel an private Bauherren noch bis 2015 ausgezahlt. Das Land ruft aktuell die Städte dazu auf, das Förderprogramm spätestens bis Ende 2020 ihm gegenüber Schluss zu rechnen.

Da der Grundstücksmarkt derzeit konjunkturelle Auswirkungen auf den Bodenpreis anzeigte, das heißt, die Bodenrichtwerte haben sich seit 2016 deutlich erhöht, sah sich die Stadt veranlasst, die einst vom Gutachterausschuss ermittelten Werte für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen überprüfen zu lassen. Mit Stichtag 21.05.2019 liegen die aktuellen Wertsteigerungen vor. Die Werte liegen nun zwischen 1,00 €/m² und 13,00 €/m².

Die Möglichkeit der freiwilligen Ablösung des Ausgleichsbetrages und der eventuellen Berücksichtigung eines Abschlages ist nur während des noch laufenden Sanierungsverfahrens gegeben. Aus diesem Grund hat der Stadtrat am 12.09.2019 beschlossen, den Grundstückseigentümern erneut anzubieten, den Ausgleichsbetrag mit einem Abschlag von 5 % abzulösen. Dafür können Anträge bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden. Bereits abgelöste Grundstücke sind hiervon nicht betroffen – eine zusätzliche Ablöse ist nicht zu leisten.

Die Zahlung des Ausgleichsbetrages über eine freiwillige Ablösevereinbarung ist einmalig und somit endgültig. Die Grundstückseigentümer werden bei Abschluss der Sanierung nicht noch einmal zur Kasse gebeten.

Das Angebot ist bis zur Aufhebung des Sanierungsverfahrens gültig. Die Sanierungssatzung soll spätestens in 2021 aufgehoben werden. Danach werden die nicht abgelösten Ausgleichsbeträge durch die Stadt Haldensleben per Verwaltungsakt durch Bescheid erhoben.


Hier herunterladen:
Antrag auf Ablösung des Ausgleichsbetrages 2019
Karte des Gutachterausschusses 2019

Fragen und Antworten zum Thema Ablöse

16.02.2016