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Baulandkataster für Haldensleben

Das Baulandkataster gibt einen Überblick über die Baulandpotentiale für Wohngebäude im Stadtgebiet von Haldensleben und steht zur Einsichtnahme als auch online zur Verfügung.

Ziel des Baulandkatasters ist es, eine flächensparende und nachhaltige Siedlungsentwicklung zu unterstützen. Es macht auf innerstädtische Baulandpotentiale aufmerksam. Die rechtliche Grundlage für das Baulandkataster bildet § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Baulandkataster sind nur wohnbaulich nutzbare Flächen dargestellt, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaut werden können. Gewerbeflächen wurden im Baulandkataster nicht erfasst.

Das Baulandkataster soll dazu dienen, interessierte Bürger auf freie und bebaubare Grundstücke in der Stadt Haldensleben hinzuweisen. In Haldensleben gibt es viele unbebaute und untergenutzte bzw. geringfügig bebaute Grundstücke, welche grundsätzlich mit einem Wohngebäude bebaut werden könnten. Zu den unbebauten Grundstücken zählen z. B. Gärten, Lagerflächen und Brachflächen, zu den geringfügig bebauten Grundstücken z. B. Gartenlauben oder Schuppen. Voraussetzung für eine Aufnahme in das Baulandkataster war, dass das potentielle Baugrundstück entweder im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB bzw. oder im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans oder einer Innenbereichssatzung liegt und es so mutmaßlich bebaubar sein könnte.

Das Baulandkataster enthält Informationen zur Lagebezeichnung, Größe sowie ggf. zur Bauleitplanung und Verfügbarkeit der potentiellen Bauflächen. Zusätzlich können auch die Standorte von Kindertagesstätten, Grundschulen oder den Bahnhof in der näheren Umgebung anzeigt werden.

Hinweise:

Die Stadt Haldensleben erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Daten und übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit. Das Baulandkataster wurde unter Auswertung der in der zuständigen Verwaltung zum Zeitpunkt der Datenerfassung bekannten Daten erstellt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der veröffentlichten Daten und Aussagen wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere für die Daten und Aussagen zur Bebaubarkeit von Flächen bzw. Grundstücken. Die Aufnahme in das Wohnbaulandkataster begründet keinen Rechtsanspruch auf Bebauung. Um Klarheit zur Bebaubarkeit zu erhalten, sollte beim Landkreis eine Bauvoranfrage gestellt oder eine Baugenehmigung beantragt werden.

Weiterführende Informationen zur Bebaubarkeit der potentiellen Bauflächen erhalten Sie beim Bauamt der Stadt Haldensleben, Abteilung Stadtplanung.

 Eine Nutzung der Daten für gewerbliche Zwecke ist nicht gestattet. Für Schäden, die sich aus der Verwendung der bereitgestellten Informationen ergeben, wird keine Haftung übernommen.

Das Baulandkataster enthält keine Eigentümerdaten der potentiellen Bauflächen. Informationen über eine Verkaufsbereitschaft der privaten Grundstückseigentümer liegen der Stadt Haldensleben nicht vor.

 Widerspruchsrecht

Sollten Sie als Grundstückeigentümer oder Inhaber grundstücksgleicher Rechte (wie z.B. Erbbauberechtigter, Miteigentümer oder Verfügungsberechtigter) mit der Veröffentlichung Ihres potentiellen Baugrundstücks im Baulandkataster nicht einverstanden sein, können Sie einer Veröffentlichung jederzeit widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs werden die betreffenden Grundflächen aus dem Baulandkataster umgehend entfernt. Die Veröffentlichung des Baulandkatasters wurde durch Bekanntmachung im Stadtanzeiger vom 13.06.2019 angekündigt. Anschließend wurde den Grundstückseigentümern innerhalb eines Monats die Möglichkeit gegeben, vor Veröffentlichung Ihres Grundstücks im Baulandkataster Widerspruch einzulegen.

Auch nach Veröffentlichung der Baulücke im Baulandkataster kann Ihr Grundstück aus der öffentlichen Darstellung nachträglich gelöscht werden. Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an die Abteilung Stadtplanung. Richten Sie in diesem Fall bitte ein formloses Schreiben mit Angabe des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Hausnummer) an die Stadt Haldensleben, Abteilung Stadtplanung (Kontaktdaten siehe unten). Der Widerspruch kann auch mündlich eingelegt werden (Rechtsgrundlage: § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch - BauGB).

Legen Sie als Bevollmächtigter Widerspruch ein, ist eine Vollmacht des/der Grundstückseigentümer/s erforderlich.

Ihren Widerspruch können Sie auch per Email an stadtplanung@haldensleben.de oder Fax an 03904 479-399 senden. Alternativ können Sie auch das Widerspruchsformular (PDF) ausfüllen.


Downloads

Allgemeine Informationen zum Kataster

Widerspruch gegen die Veröffentlichung einer Baulücke

Antrag auf Aufnahme einer Baulücke in das Kataster

Kaufinteresse an einer Baulücke

17.07.2019