Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte erstellen
Für Minderjährige, die ohne Begleitung der Eltern ins Ausland reisen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern empfehlenswert.
Volltext
 Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben
 
  den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser
 
  muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.
Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:
- Personalien des Kindes,
 - Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
 - Reiseroute und
 - gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.
 
Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich eine Kopie
- seiner Geburtsurkunde und
 - der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten
 
mit sich führen.
Je nach Zielland,
- müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
 - muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
 - ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.
 
Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.
Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.
 Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen
 
  Amts. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die
 
  zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.
Verfahrensablauf
Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie formlos schreiben . Sie müssen keinen Antrag stellen.
Ansprechpunkt
 Auswärtiges Amt
 
  Bürgerservice
 
  11013 Berlin
 Telefon: 030 1817 2000
 
  Telefax: 030 1817 51000
 
  E-Mail: 
 buergerservice@diplo.de
 Servicezeiten:
 
  Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr.
Kosten
  Hinweis: Je nach Reiseziel können Kosten für erforderliche
 
  Beglaubigungen und/oder Übersetzungen anfallen. 
Frist
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel keine
Formulare
Formulare: formlose Einverständniserklärung
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
  Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder
 
  Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.