Inhalt
  • 2 Woche(n)
    • Bei einer Zustimmung zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung, entscheidet das Integrations- oder Inklusionsamt innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang. Eine Zustimmung gilt als erteil, wenn innerhalb dieser Frist eine Entscheidung nicht getroffen wird.
  • 1 Monat(e)
    • Das Integrations- oder Inklusionsamtes soll die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung innerhalb 1 Monats erteilen. Dafür müssen dem Integrations- oder Inklusionsamt alle Informationen vorliegen, die es benötigt, um eine rechtssichere Entscheidung treffen zu können.