- Die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde.
 - Die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
 - Die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter.
 - Die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.
 
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