Gewerbe überwachungsbedürftig
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Bestimmte Gewerbe wurden vom Gesetzgeber als überwachungsbedürftig eingestuft.
Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:
- An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen,
 - Pelz- und Lederbekleidung,
 - Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
 - Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
 - Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
 - Altmetallen,
 - durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
 - Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
 - Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
 - Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
 - Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge
 
Ansprechpunkt
Gewerbeamt
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis (Beleg-Art 0, zur Vorlage bei Behörden),
 - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 9, zur Vorlage bei Behörden).