Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel
- nicht bereits verheiratet sind,
- geschäftsfähig sind,
- volljährig sind.
Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.
Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.
Ansprechpunkt
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Gebührenübersicht Standesamt Haldensleben
| Leistung | Gebühren |
|---|---|
| Bescheinigung über die Geburtszeit |
10 Euro |
| Geburtsurkunde ausstellen |
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr |
| Geburtenregister beantragen |
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr |
| Geburt im Ausland beurkunden | 50 Euro |
| Eheschließung anmelden |
50 Euro |
| Bescheinigung der Eheschließung |
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr |
| Eheurkunde |
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr |
| Ehefähigkeitszeugnis / deutsches Recht |
50 Euro Antrag + 10 Euro Urkunde |
| Ehefähigkeitszeugnis / ausländisches Recht | 100 Euro Antrag + 10 Euro Urkunde |
| Sterbeurkunde beantragen |
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr |
| Sterbeurkunde ausstellen / Sterbefall im Ausland |
50 Euro + 10 Euro Urkunde / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr |
| Kirchenaustritt | 30 Euro |
Erforderliche Unterlagen
-
international anerkannter Identitätsnachweis für beide im Ehefähigkeitszeugnis benannte Personen:
- Pass oder ID-Card (EU)
- Passersatzdokument