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Sterbeurkunde beantragen


Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen.

Volltext

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie

  • mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt sind oder Ehepartnerin beziehungsweise Ehepartner / oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner sind oder
  • ein berechtigtes rechtliches Interesse haben, zum Beispiel durch einen Erbschein oder einen Grundbuchauszug

Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert.

Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:

  • Vornamen, Familienname und Geburtsname
  • Ort und Tag der Geburt
  • letzter Wohnsitz und Familienstand
  • Vornamen, Familienname und Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners 
  • Ort und Zeitpunkt des Todes

Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung
  • die Nachlassabwicklung 
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
     

Erforderliche Unterlagen

  • für nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner:
    • Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Personalausweis oder Reisepass
  • für Geschwister der verstorbenen Person:
    • Verwandtschaftsnachweis
    • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
    • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • jeweils den Personalausweis oder Reisepass von der Person, die vertritt und von der Person, die vertreten wird
  • für andere Personen ohne Verwandtschaftsbezug:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
  • Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Der Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. 
    • Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.  
  • Sie sind 
    • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Eltern oder Großeltern beziehungsweise Nachkommen der verstorbenen Person oder
    • Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante oder Onkel, und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
    • Ausweis oder Reisepass
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Gebührenübersicht Standesamt Haldensleben

Leistung
Gebühren
Bescheinigung über die Geburtszeit
10 Euro
Geburtsurkunde ausstellen
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Geburtenregister beantragen
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Geburt im Ausland beurkunden 50 Euro
Eheschließung anmelden
50 Euro
Bescheinigung der Eheschließung
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Eheurkunde
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Ehefähigkeitszeugnis / deutsches Recht
50 Euro Antrag + 10 Euro Urkunde
Ehefähigkeitszeugnis / ausländisches Recht 100 Euro Antrag + 10 Euro Urkunde
Sterbeurkunde beantragen
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Sterbeurkunde ausstellen / Sterbefall im Ausland
50 Euro + 10 Euro Urkunde / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Kirchenaustritt 30 Euro