Bei persönlichem Erscheinen:
Personalausweis oder Reisepass
Bei schriftlicher Anforderung:
Nachweis der Berechtigung oder des rechtlichen Interesses.
Bei persönlichem Erscheinen:
Personalausweis oder Reisepass
Bei schriftlicher Anforderung:
Nachweis der Berechtigung oder des rechtlichen Interesses.