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Allgemein ist zu beachten: Die kommunale Wärmeplanung dient in erster Linie als strategische Planungsbasis und identifiziert mögliche Handlungsfelder für die Kommune. Dabei sind die vorgeschlagenen Maßnahmen als Orientierung und nicht als verpflichtende Anweisungen zu verstehen. Die Wärmeplanung ersetzt keine gebäudespezifische Planung, die durch die Eigentümer getroffen werden muss.

Als Mieter können Sie sich zunächst bei Ihrem Vermieter über geplante Maßnahmen informieren. Falls eine energetische Sanierung ansteht, können die entstehende Kosten in gesetzlich festgelegten Rahmen auf die Mieter umverteilt werden. Allerdings nur, wenn durch die Maßnahme eine Energieeinsparung zu erwarten ist.

Als Mieter haben Sie meist nur begrenzte Kontrolle über die Heizungsanlage in Ihrer Wohnung. Zudem sind bauliche Maßnahmen wie eine Wanddämmung nur in Absprache mit dem Vermieter möglich. Dennoch gibt es einige Verhaltensweisen, die zu Einsparungen führen können, bspw.: