Nein, die Wärmeplanung schlägt Maßnahmen vor und enthält keine rechtlich verpflichtenden Vorgaben oder Garantien. Vorgaben für Eigentümer sind allerdings im Gebäudeenergiegesetz festgeschrieben.
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Nein, die Wärmeplanung schlägt Maßnahmen vor und enthält keine rechtlich verpflichtenden Vorgaben oder Garantien. Vorgaben für Eigentümer sind allerdings im Gebäudeenergiegesetz festgeschrieben.