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Datum: 11.12.2023

Wegfall des Kinderreisepasses ab 1. Januar 2024

Nach der Reise ist vor der Reise! Die Stadt Haldensleben möchte alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Haldensleben über den Wegfall des Kinderreisepasses ab 1. Januar 2024 informieren.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem unter anderem der Kinderreisepass abschafft wird.

Aus diesem Grund sollten Eltern, die mit ihren Kindern in das Ausland reisen möchten, rechtzeitig vor Reisebeginn an die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses denken, da hier eine Herstellungsdauer von drei bis sechs Wochen in der Bundesdruckerei zu beachten ist.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zu dem angegebenen Gültigkeitsdatum verwendbar, vorausgesetzt das Kind ist auch anhand des Fotos weiterhin eindeutig identifizierbar.

Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.bmi.bund.de.

Zur Beachtung!
Für die Beantragung von Dokumenten jeglicher Art wird ein Termin im Bürgerbüro benötigt. Bitte denken Sie rechtzeitig an die Terminbuchung: Direktlink zur Reisepassbeantragung oder telefonisch unter 03904/479-2510 bis 2513.