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Datum: 29.09.2016

Veröffentlichung der Jubilare nur aufgeschoben

 Viele Bürgerinnen und Bürger vermissen seit geraumer Zeit die Veröffentlichung der Jubilare. Die Stadtverwaltung hatte informiert, dass nach der Änderung des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 Daten aus dem Melderegister nicht mehr ohne Weiteres an Dritte weitergegeben werden dürfen. Dennoch: Die Stadt hat ein großes Interesse daran, die Jubiläumsgrüße auch weiterhin gesetzeskonform zu veröffentlichen. Die Möglichkeit, diese Veröffentlichung in dem Amtsblatt „Stadtanzeiger“ vorzunehmen, wird derzeit geprüft. Eine schriftliche Anfrage zu einer rechtssicheren Vorgehensweise wurde dem Landesverwaltungsamt zugesandt und wird dort bearbeitet. Wenn die Antwort aus der Behörde vorliegt, wird schnellstmöglich über den Sachstand und den weiteren Verlauf informiert. Bis dahin müssen wir auf eine Veröffentlichung noch verzichten.

In dem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung nochmal darauf hin, dass einer Datenweitergabe auch widersprochen werden kann. Dies muss persönlich im Haldensleber Bürgerbüro, Markt 20-22, beantragt werden.

Diesen Jubilaren gratulierte Bürgermeisterin Regina Blenkle im August 2016: