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Datum: 08.07.2016

Erklärung der Bürgermeisterin zur Einberufung einer außerordentlichen Stadtratssitzung

Erklärung der Bürgermeisterin zur Einberufung einer außerordentlichen Stadtratssitzung

Die Bürgermeisterin hat gegen den auf der Stadtratssitzung vom 23.06.2016 gefassten Beschluss zur Personalangelegenheit Dezernent/in Dezernat II Widerspruch eingelegt.

Eine rechtliche Prüfung hat ergeben, dass der Beschluss aus formalen Gründen rechtswidrig ist. Somit ist sie als Hauptverwaltungsbeamte gesetzlich verpflichtet der Entscheidung zu widersprechen.

Dabei betont die Bürgermeisterin ausdrücklich, dass es nicht um den Inhalt des Beschlusses geht, sondern um das rein formale Zustandekommen, an dem sie krankheitsbedingt nicht beteiligt war.

Um das Verfahren verwaltungsrechtlich zu korrigieren ist nun eine außerordentliche Stadtratssitzung ohne Form und Fristen notwendig. Die soll für die kommende Woche einberufen werden.