Inhalt

Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen


Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Voraussetzungen

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Siehe auch

  • Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister