- Körperliche und geistige Tauglichkeit zur Führung eines Fahrzeugs
- Zuverlässigkeit (unter anderem keine Vorstrafen wegen Verkehrsstraftaten)
- Bestehen der entsprechenden Prüfung
- Je nach beantragter Zeugnisart ein bestimmtes Mindestalter:
- 21 Jahre für das große und kleine Rheinpatent, das Behördenpatent sowie das Binnenschifferpatent A, B, C, D und F
- 18 Jahre für das Sportpatent und das Binnenschifferpatent E
- Ab einem Alter von 50 Jahren müssen Sie regelmäßig ein aktuelles ärztliches Zeugnis vorlegen, um Ihre Tauglichkeit erneut nachzuweisen. Der Nachweis ist nötig
- mit Vollendung des 50., 55., 60. und 65. Lebensjahres und
- jährlich ab einem Alter von 65 Jahren
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