Anträge können stellen:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- kommunale Unternehmen
- freiberuflich Tätige
- Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen
Weitere Voraussetzungen:
- Sie müssen kreditwürdig sein
- Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
- das Einsparkonzept muss ein Energieberater erstellen, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ zugelassen ist
- die Kosten Ihrer Maßnahme dürfen sich ohne Förderung erst nach mindestens zwei Jahren durch die eingesparten Energiekosten refinanzieren
- die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens drei Jahre betrieben werden
Hinweis:
Wenn Ihr Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt, können Sie das Einsparkonzept auch selbst erstellten.