• Antragstellung:
- bis zum 31.12.2024
- vor Beginn der Maßnahme
• Durchführung der Beratung: innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
• Nachweis der Umsetzung der Beratung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums