Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- ausgefülltes Antragsformular
- Angebot oder Kostenvoranschlag des Beraters/der Beraterin (die Höhe des geplanten Beraterhonorars muss daraus klar hervorgehen)
- Selbstverpflichtung beziehungsweise Selbsterklärung des Energieberaters/der Energieberaterin
Wenn Sie Ihre Beratung abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- elektronische Verwendungsnachweiserklärung
- Dokument: Erklärungen nach Durchführung
- Kopie der durch den Energieberater/die Energieberaterin oder seinen/ihren Arbeitgeber auf den Namen des beratenen Unternehmens/Kommune ausgestellten Rechnung
- Energieberatungsbericht
- Zahlungsnachweis, der die unbare vollständige Zahlung der Beratungskosten dokumentiert